Corporate Governance.

Directors' Dealings (Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte) und Anteilsbesitz.

Gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung haben Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten dem Emittenten und der Aufsichtsbehörde unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen.

Kommende Events

 

05.02.2026: 3. Quartal 2025/2026

10.06.2026: Bilanzzahlen 2025/2026

23.07.2026: Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025/2026

Stimmrechtsmitteilungen


Durch die Änderung der Stimm­rechts­mitteilungs­verordnung sind ab dem 01.07.2020 Stimm­rechts­mittelungen nur noch in elektronischer Form an den Emittenten zu übermitteln.

Nutzen Sie hierfür bitte unsere E-Mail-Adresse:
votingrights@heidelberg.com

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