Corporate Governance.

Stimmrechtsmitteilungen nach § 40 WpHG.

Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte aus Aktien i.S.v. §§ 33 ff. WpHG an einem Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, oder diese Schwellen (mit Ausnahme der Schwelle von 3 %) als Inhaber von Instrumenten i.S.v. § 38 WpHG oder im Falle der Zusammenrechnung gemäß § 39 WpHG erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat dies gemäß §§ 33 ff. WpHG unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen.

Kommende Events

 

19.08.2026: 1. Quartal 2026/2027

12.11.2026: 2. Quartal 2026/2027

16.02.2027: 3. Quartal 2026/2027

Stimmrechtsmitteilungen

 

Durch die Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung sind ab dem 01.07.2020 Stimmrechtsmittelungen nur noch in elektronischer Form an den Emittenten zu übermitteln.

Nutzen Sie hierfür bitte unsere E-Mail-Adresse:
votingrights@heidelberg.com