Für das Geschäftsjahr 2022/2023 (1. April 2022 bis 31. März 2023) veröffentlicht die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft einen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c in Verbindung mit 289b bis 289e HGB sowie der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088.