Für das Geschäftsjahr 2023/2024 (1. April 2023 bis 31. März 2024) veröffentlicht die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft einen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c in Verbindung mit 289b bis 289e HGB sowie der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088.