Die Geräuschemission bezeichnet die Luftschallabstrahlung einer Maschine. Die Geräuschemission wird - im Gegensatz zur Geräuschimmission - bei genormten Aufstell- und Betriebsbedingungen und ohne Schalleinflüsse von anderen Quellen sowie ohne Reflexionsschall ermittelt. Die Geräuschemission ist also ein quelleneigenes Merkmal. Kenngrößen der Geräuschemission sind folgende Werte:
Der Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz sagt aus, wie laut es an dem der Maschine direkt zugeordneten Arbeitsplatz wäre, wenn nur der Lärm dieser einen Maschine ohne weitere Hintergrundgeräusche oder Reflexionsschall von Wänden und Decke dort einwirken würde. Man braucht diesen Emissionswert, weil mit dem Schallleistungspegel allein nicht beurteilt werden kann, wie laut es an dem Arbeitsplatz direkt wird.
Der Schallleistungspegel gibt an, wie viel Lärm insgesamt (in alle Richtungen) abgestrahlt wird. Der Schallleistungspegel eignet sich zur vergleichenden Beurteilung mehrerer Maschinen, aber nicht für die Ableitung von Arbeitsschutz-Maßnahmen, wie zum Beispiel die Auswahl, Bereitstellung und Verwendung von geeignetem persönlichem Gehörschutz. Der Schallleistungspegel muss nur angegeben werden, wenn der Emissions-Schalldruckpegel an den Arbeitsplätzen 80 dB (A) überschreitet.
Geräuschimmissionswerte können ausschließlich nur betreiberseitig und entsprechend der Aufstellung des Produktes bestimmt werden. Diese Werte hängen bspw. ab von:
Deshalb weichen in der Praxis die betreiberseitig relevanten Immissionswerte von den herstellerseitig genannten Emissionswerten ab. Eventuell durch den Betreiber zu veranlassende Lärmschutzmaßnahmen richten sich nach den einschlägigen, lokalen Gesetzen, Richtlinien und nach den Immissionswerten vor Ort.
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