Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

15.06.2021 20:22 MESZ

Ad hoc - Meldung nach Artikel 17 MAR
der HEIDELBERGER DRUCKMASCHINEN Aktiengesellschaft,
Heidelberg (ISIN DE0007314007)

Kaufvertrag über den Verkauf einer Immobilie in Brentford (UK) unterzeichnet

Heidelberg, 15.06.2021

Nach Durchführung eines Auktionsverfahrens hat die Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) über ihre Tochtergesellschaft Heidelberg Graphic Equipment Ltd. heute einen Kaufvertrag mit dem Immobilienentwickler Fairview New Homes Ltd. (Fairview) über den Verkauf ihrer Immobilie in Brentford (Großbritannien) unterzeichnet. Die verkaufte Immobilie befindet sich zwischen der Londoner City und dem Flughafen Heathrow und dient derzeit als Kunden- und Vertriebszentrale von Heidelberg in Großbritannien. Die neue britische Kundenzentrale soll noch vor Ende 2021 in den Westen von London umziehen.

Heidelberg erwartet, dass die Transaktion mit einem vereinbarten Kaufpreis im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich im letzten Quartal 2021 vollzogen wird. Auf Basis der aktuellen Buchwerte der veräußerten Immobilie erwartet Heidelberg einen außerordentlichen Ertrag in Höhe von ca. 25 Mio. Euro (vor Transaktionskosten und Steuern) zu realisieren.

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Investor Relations
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Wichtiger Hinweis:
Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden.

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