Unser Grundsatz

Die Heidelberg-Gruppe steht für Integrität, Zuverlässigkeit und Fairness. Compliance bedeutet für die Heidelberg-Gruppe nicht nur im Einklang mit geltenden Gesetzen und internen Regelungen zu stehen, sondern vielmehr die Unternehmenskultur zu prägen. Das integre Verhalten der Mitarbeiter, Führungskräfte und Organe der Heidelberg-Gruppe prägen das Bild und den Ruf der Heidelberg-Gruppe in der Öffentlichkeit und schaffen Vertrauen in die Produkte, Dienstleistungen und die Marke Heidelbergs.

Jeder einzelne der Heidelberg-Gruppe trägt durch sein integres und rechtskonformes Handeln und Verhalten zum langfristigen Erfolg und zur Sicherung der Arbeitsplätze bei. Compliance-Fehlverhalten und –Verstöße gegen geltendes Recht sowie unsere internen Werte und Regelungen werden konsequent verfolgt und geahndet.

Compliance-Management-System
Compliance-Management-System

Unser Compliance-Management-System

Das Compliance-Management-System (CMS) der Heidelberg-Gruppe orientiert sich am Prüfungsstandard (PS) 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW). Mit seinen sieben Grundelementen stellt er wesentliche strukturelle, organisatorische, prozessuale Anforderungen für die operative Umsetzung in der Heidelberg-Gruppe dar. Das gruppenweite CMS bündelt hierfür Maßnahmen, Kontrollen und Prozesse, mit denen sichergestellt wird, dass das Handeln der Mitarbeiter, Führungskräfte und Organe der Heidelberg-Gruppe stets mit den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften sowie den internen Werten und Richtlinien übereinstimmt. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Compliance-Risikomanagement, um Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Hierdurch sollen Compliance-Fehlverhalten und –Verstöße rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter, Führungskräfte und Organe der Heidelberg-Gruppe risikoabhängig und adressatenorientiert beraten und geschult.

Die gruppenweite Compliance-Funktion ist der Ressortverantwortlichkeit des Vorstandes Finanzen und Financial Organisation zugeordnet. Deren Aufgaben werden durch die Funktion der Chief Compliance Officer (CCO) und des Compliance Office wahrgenommen. Hierbei werden sie durch weltweit verankerte regionale Compliance Officer unterstützt.

Unser Compliance Office steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Heidelberg-Gruppe bildet die Grundlage des CMS der Heidelberg-Gruppe. Er ist sowohl verbindlicher Rahmen als auch Orientierung für das tägliches Handeln und die Entscheidungen innerhalb der Heidelberg-Gruppe. Jeder Einzelne ist in diesem Rahmen dazu aufgerufen, selbst Verantwortung zu übernehmen und so integer, zuverlässig und fair zu agieren. Die Führungskräfte der Heidelberg-Gruppe sind dazu aufgerufen, hier eine Vorbildfunktion einzunehmen und ihre Mitarbeiter bei der Einhaltung unseres Verhaltenskodex zu unterstützen.

Verhaltenskodex

Geschäftspartner

Die Heidelberg-Gruppe steht für einen freien und fairen Wettbewerb in allen geschäftlichen Beziehungen mit Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und Wettbewerbern sowie für verantwortungsvolles und rechtskonformes Handeln. Die Geschäftspartner der Heidelberg-Gruppe werden daher sorgfältig ausgewählt und überprüft. Diese Geschäftsbeziehungen bilden die Grundlage für den unternehmerischen Erfolg der Heidelberg-Gruppe.

Die Heidelberg-Gruppe erwartet von ihren Geschäftspartnern dass sie die Werte, Grundsätze und Prinzipien der Heidelberg-Gruppe teilen und fördern. Der Business Partner Code of Conduct der Heidelberg-Gruppe dient als Grundlage einer kontinuierlichen, langfristigen und integren Partnerschaft. Er formuliert einen klaren Handlungsrahmen für die Geschäftspartner der Heidelberg-Gruppe.

Meldewege

Um potenzielles Compliance-Fehlverhalten bzw. Compliance-Verstöße frühzeitig zu melden und eine lückenlose Aufklärung zu gewährleisten, hat die Heidelberg-Gruppe direkte und vertrauensvolle Meldewege für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner implementiert.

Die Heidelberg-Gruppe stellt ihren internen und externen Hinweisgebern verschiedene Meldewege bereit. Über das Hinweisgebersystem SpeakUp können jegliche Art von Compliance-Verstößen vertraulich und auf Wunsch anonym digital bzw. telefonisch gemeldet werden. Der Ombudsmann bildet eine weitere neutrale Meldestelle. Damit wird garantiert, dass unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner vertraulich und auf Wunsch auch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben können. Der Schutz aller internen und externen Hinweisgeber ist dabei für die Heidelberg-Gruppe selbstverständlich.

Des Weiteren kann mögliches Fehlverhalten auch direkt, über den Vorstand, den Betriebsrat oder über Führungskräfte an die Compliance-Funktion gemeldet werden, insbesondere an das Compliance Office und die weltweiten regionalen Compliance Officer.

SpeakUp

Über das Hinweisgebersystem SpeakUp kann jegliche Art von Compliance-Verstoß vertraulich und auf Wunsch anonym digital bzw. telefonisch gemeldet werden. Meldungen können rund um die Uhr in verschiedenen Sprachen abgegeben werden. Das Hinweisgebersystem wird von einem unabhängigen Betreiber technisch betreut und die Meldungen werden durch das unternehmensinterne Compliance Office bearbeitet. Im Folgenden finden Sie die Antworten zur Funktionsweise von SpeakUp.

https://heidelbergerdruckmaschinen.speakup.report/speakup

Datenschutzinformation zum Hinweisgebersystem (pdf)

Welche Fälle können gemeldet werden?
Was sollte eine Meldung enthalten?
Wie wird meine Anonymität gewährleistet und Rückmeldung gegeben?
Wie läuft die webbasierte Hinweisabgabe ab?
Wie läuft die telefonische Hinweisabgabe ab?
Wie prüft HEIDELBERG den Hinweis?

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle dient als eine neutrale Meldestelle. An diese können sich unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner vertrauensvoll und auf Wunsch anonym wenden, wenn sie potenzielles Compliance-Fehlverhalten bzw. Compliance-Verstöße in der Heidelberg-Gruppe melden möchten.

Es handelt sich um externe Rechtsanwälte, die in ihrer Funktion beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und ohne ausdrückliche Zustimmung des Hinweisgebers keine Informationen über ihn an die Heidelberg-Gruppe weitergeben dürfen. Die Ombudsstelle entscheidet nach eigener pflichtgemäßer Prüfung, ob und inwieweit eingegangene Hinweise an die Heidelberg-Gruppe mitteilt werden. Durch die Inanspruchnahme des Ombudsstelle entstehen dem Hinweisgeber keine Kosten.

Herr Rechtsanwalt
Felix Rettenmaier
Corneliusstraße 34
60325 Frankfurt am Main, Deutschland

Phone: +49 69 8740 30018
E-Mail: ombudsmann@rettenmaier-frankfurt.de

www.rettenmaier-frankfurt.de

Frau Rechtsanwältin
Dr. Carolin Weyand
Schumannstraße 62
60325 Frankfurt am Main, Deutschland

Telefon +49 69 874 03 00-10
E-Mail: ombudsmann@rettenmaier-frankfurt.de

www.rettenmaier-frankfurt.de

Kontaktdaten Compliance-Office

Compliance-Office
Heidelberger Druckmaschinen AG
Gutenbergring
69168 Wiesloch, Deutschland

E-Mail: Complianceoffice@Heidelberg.com

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