Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen und sonstige Vorschriften sowie die Einhaltung der allgemein anerkannten moralischen, ethischen und gesellschaftlichen Prinzipien sind wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen Selbstverständnisses der HEIDELBERG Gruppe.

Als global tätiges Unternehmen berücksichtigen wir die jeweiligen Umweltanforderungen in allen Märkten. Neben der Umwelt Compliance an unseren Produktionsstandorten ist uns die umweltgerechte Gestaltung unserer Produkte ein Anliegen. Sowohl die Entwicklung energieeffizienter Produkte als auch die ökologische Materialauswahl stehen daher im Fokus.

REACh-Verordnung

Rücknahmesystem für Elektronikschrott / EU WEEE-Richtlinie

Material Compliance / HEIDELBERG Spezifikation SN 780

Verpackungen und Verpackungsabfälle / EU-Richtlinie 94/62/EG

REACh-Verordnung.

Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Produkten.

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen in der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind wir nach Artikel 33 verpflichtet Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Erzeugnissen Auskunft zu geben.

Ist ein Stoff, der in der Anhang XIV oder der SVHC-Kandidatenliste aufgeführt ist, in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) in einem Erzeugnis enthalten, so ist HEIDELBERG verpflichtet, die für eine sichere Verwendung dieses Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen basieren in der Regel auf Hinweisen, die HEIDELBERG selbst durch seine Lieferanten erhalten hat.

Sollten SVHC in Heidelbergprodukten vorhanden sein, informiert HEIDELBERG seine Kunden bei Auslieferung des Produktes.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an material.compliance@heidelberg.com

Europäische WEEE-Richtlinie.

Rücknahme von Elektrogeräten.

Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie und dem ElektroG gemeint sind elektrisch betriebenen Geräte aller Art. Oder vereinfacht ausgedrückt: Alles, was Strom braucht, verbraucht oder durchleitet (Kabel).

Ziel des ElektroG ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Darüber hinaus soll es helfen, die natürlichen Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass Altgeräte einer fachgerechten Entsorgung zugeführt und möglichst effizient verwertet werden. Deshalb ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte getrennt zu sammeln und an die Rücknahmestellen, z.B. Wertstoffhöfe oder Sammelstellen der Unternehmen zurückzugeben.

Statistiken zur Umsetzung des ElektroG finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden und der Richtlinie bzw. der nationalen Umsetzung unterliegen, müssen mit diesem Symbol gekennzeichnet werden:

Dieses Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen ist.

Die Heidelberger Druckmaschinen AG ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) unter der Nummer DE 92747638 registriert und bietet seinen Kunden die Möglichkeit, HEIDELBERG-Altgeräte, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, zurückzugeben.

Für private Endverbraucher hat sich HEIDELBERG einem Entsorgungssystem angeschlossen und die Geräte aus diesem Bereich können über Ihre regionalen Sammelsysteme kostenfrei entsorgt werden.

Für gewerbliche Kunden haben wir getrennte Entsorgungswege etabliert. Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Niederlassung.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise!

Datenschutz: 
Sie sind in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, dass sich keine personenbezogenen Daten auf den von Ihnen zurückgegebenen Altgeräten befinden. 

Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie Ihre Daten, insbesondere aber personenbezogenen Daten, vor Rückgabe von Ihrem Altgerät gelöscht haben.

Batterien/Akkus in Geräten:
Entfernen Sie (wenn möglich) alle Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese der Batterieentsorgung zu.

HEIDELBERG Spezifikation SN 780.

Material Compliance.

Wir haben uns verpflichtet über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Stoffverbote und -restriktionen bei der Materialauswahl einzuhalten.

Dazu haben wir für unsere Lieferanten Regelwerke, denen HEIDELBERG als Hersteller nachkommen muss sowie freiwillige Verpflichtungen, in einer Hausnorm gebündelt, die von Lieferanten einzuhalten ist.

Die HEIDELBERG Norm SN 780 regelt verbotene und deklarationspflichtige Inhaltsstoffe in Materialien und ist Bestandteil der Anforderungen an Materialien. Sie gilt weltweit und unterstützt die Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen.

Für Spezialanwendungen können über die SN 780 hinausgehende Regelungen gelten. Deren Einhaltung muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden.

EU-Richtlinie 94/62/EG.

Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) dient zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verpackungsabfälle sollen vorrangig vermieden und darüber hinaus einem Recycling zugeführt werden. Zudem regelt das Verpackungsgesetz die Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Verpackungen zu beachten sind.

HEIDELBERG wird die Verpflichtungen aus dem VerpackG erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. HEIDELBEGR nimmt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen die Verpackungen zurück. Im Rahmen dieser Gesetzgebung hat sich die Heidelberger Druckmaschinen AG bei der zentralen Stelle (LUCID) registriert. Die Registrierungsnummer lautet: DE3693354703247.

Information für Kunden

Für private Endverbraucher hat sich Heidelberg dem Entsorgungssystem „Duales System Deutschland“ angeschlossen. Die Verkaufsverpackungen aus diesem Bereich dürfen nicht im Restmüll (Mülltonne) entsorgt werden, sondern müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack) gesammelt und entsorgt werden. Dazu gehören auch insbesondere die Versandkartonagen.

Plastiktüten, Luftpolsterumschläge und Luftpolsterkissen können als Teil der Abfallentsorgung recycelt werden, die von einigen Gemeinde organisiert wird (z.B. Gelber Sack, grüne Tonne).

Für gewerbliche Kunden haben wir getrennte Entsorgungswege etabliert. Sie können Verpackungen zurückgeben. Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Niederlassung.

Sustainability @ HEIDELBERG

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