Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) hat am
11. März 2008 beschlossen, 1.684.611 eigene auf den Inhaber
lautende Stückaktien (2,1 Prozent der ausstehenden Aktien) im
Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 71 Abs. 1
Nr. 8 Satz 6 AktG einzuziehen. Der Vorstand wurde hierzu durch die
ordentlichen Hauptversammlungen der Gesellschaft vom 20. Juli 2006
und vom 26. Juli 2007 ermächtigt. Der Aufsichtsrat hat dieser
Maßnahme in seiner Sitzung vom 31. März 2008 zugestimmt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr Euro
199.791.191,04 und ist in 78.043.434 auf den Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt.
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Heidelberger Druckmaschinen AG
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