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Heidelberg weist höheres Ergebnis aufgrund aktivierter Körperschaftsteuerguthaben durch den neu gefassten § 37 Abs. 5

12.12.2006


Die Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) wird im dritten Quartal für das Geschäftsjahr 2006/2007 einen zusätzlichen Ertrag aus der Aktivierung eines Anspruchs auf Auszahlung ihres Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von rund 70 Millionen Euro verbuchen.
 
Dieses schon aus den Vorjahren stammende Körperschaftsteuerguthaben wird  aufgrund des neu gefassten § 37 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz als Anspruch auf Auszahlung erstmals aktiviert werden. Die Auszahlung wird in zehn gleichen Jahresbeträgen von 2008 bis 2017 erfolgen. Der Anspruch auf Auszahlung entsteht insgesamt bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2006. Heidelberg wird daher diesen Anspruch auf den 31. Dezember 2006 mit dem Barwert von rund 70 Millionen Euro erfolgswirksam aktivieren und in seinem Quartalsabschluss einen entsprechend höheren Gewinn ausweisen. Da die neue Fassung des Gesetzes lediglich einen geänderten Ausweis bereits bestehender Steuerguthaben nach sich zieht, ergeben sich hieraus keine Auswirkungen auf die Höhe zukünftiger Dividenden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Heidelberger Druckmaschinen AG
Investor Relations
Andreas Trösch
Tel: +49 (0)6221 92 60 20
Fax: +49 (0)6221 92 51 89
E-Mail: andreas.troesch@heidelberg.com

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