Die Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) wird im dritten
Quartal für das Geschäftsjahr 2006/2007 einen
zusätzlichen Ertrag aus der Aktivierung eines Anspruchs auf
Auszahlung ihres Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von
rund 70 Millionen Euro verbuchen.
Dieses schon aus den Vorjahren stammende
Körperschaftsteuerguthaben wird aufgrund des neu
gefassten § 37 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz als
Anspruch auf Auszahlung erstmals aktiviert werden. Die Auszahlung
wird in zehn gleichen Jahresbeträgen von 2008 bis 2017
erfolgen. Der Anspruch auf Auszahlung entsteht insgesamt bereits
mit Ablauf des 31. Dezember 2006. Heidelberg wird daher diesen
Anspruch auf den 31. Dezember 2006 mit dem Barwert von rund 70
Millionen Euro erfolgswirksam aktivieren und in seinem
Quartalsabschluss einen entsprechend höheren Gewinn ausweisen.
Da die neue Fassung des Gesetzes lediglich einen geänderten
Ausweis bereits bestehender Steuerguthaben nach sich zieht, ergeben
sich hieraus keine Auswirkungen auf die Höhe zukünftiger
Dividenden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Heidelberger Druckmaschinen AG
Investor Relations
Andreas Trösch
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