Aufsichtsrat
Die Heidelberger Druckmaschinen AG unterliegt mit ihren rund 19.000
Mitarbeitern dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), welches in
§§ 6 und 7 die Bildung eines paritätisch besetzten
Aufsichtsrates vorschreibt. Nach § 7 Abs. 1 MitbestG setzt
sich dieser bei Gesellschaften mit mehr als 10.000 Mitarbeitern und
weniger als 20.000 Mitarbeitern aus jeweils acht Vertretern der
Arbeitnehmer und acht Vertretern der Anteilseigner zusammen.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrates gehören
laut MitbestG die Bestellung bzw. Abberufung von Vorständen,
die Überwachung und Beratung des Vorstandes, die Feststellung
des Jahresabschlusses sowie wichtige unternehmerische Planungen und
Entscheidungen.
Stand: 27. Juni 2006
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Global, lokal, nah
An 250 Standorten in 170 Ländern verfügt das Unter-nehmen
mit 7.500 Vertriebs-mitarbeitern, davon 4.500 Servicetechniker,
über das umfangreichste Vertriebs- und Servicenetz in der
Branche. Heidelberg generiert seinen Umsatz zu 85 Prozent durch
eigene Vertriebsgesellschaften und erzielt rund 87 Prozent seines
Umsatzes im Ausland.