Aufsichtsrat |
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Die Heidelberger Druckmaschinen AG unterliegt mit ihren rund 19.000 Mitarbeitern dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), welches in §§ 6 und 7 die Bildung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrates vorschreibt. Nach § 7 Abs. 1 MitbestG setzt sich dieser bei Gesellschaften mit mehr als 10.000 Mitarbeitern und weniger als 20.000 Mitarbeitern aus jeweils acht Vertretern der Arbeitnehmer und acht Vertretern der Anteilseigner zusammen.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrates gehören laut MitbestG die Bestellung bzw. Abberufung von Vorständen, die Überwachung und Beratung des Vorstandes, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie wichtige unternehmerische Planungen und Entscheidungen.
Stand: 27. Juni 2006
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Global, lokal, nah
An 250 Standorten in 170 Ländern verfügt das Unternehmen mit 7.500 Vertriebsmitarbeitern, davon 4.500 Servicetechniker, über das umfangreichste Vertriebs- und Servicenetz in der Branche. Heidelberg generiert seinen Umsatz zu 85 Prozent durch eigene Vertriebsgesellschaften und erzielt rund 87 Prozent sei-nes Umsatzes im Ausland.
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