Corporate Governance-Bericht |
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- Neue Fassung des Kodex am 20. Juli 2007 veröffentlicht
- Nominierungsausschuss gebildet
- Compliance erhält höheres Gewicht
Seit der Deutsche Corporate Governance-Kodex im Jahr 2002 verabschiedet wurde, arbeitet Heidelberg kontinuierlich daran, seine Corporate Governance zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei, die Empfehlungen und Anregungen des Kodex so schnell und so weit wie möglich umzusetzen. Im Berichtsjahr ist es Heidelberg wiederum gelungen, allen Empfehlungen des Kodex zu entsprechen. Der Kodex ist in der Öffentlichkeit anerkannt und in nahezu allen börsennotierten Gesellschaften gelebte Praxis. Wir stehen einigen Anforderungen an die Struktur der Corporate Governance-Berichterstattung nach wie vor kritisch gegenüber, da sie in unseren Augen eine übersichtliche Gliederung und eine angemessene Gewichtung mancher Themen erschweren. Es ist jedoch dem Kodex - und auch seinen Anforderungen an die Corporate Governance- Berichterstattung - zu verdanken, dass Führung und Kontrolle deutscher Unternehmen in den vergangenen Jahren deutlich transparenter geworden sind. Allein die Qualität und die Tiefe der Informationen, die auf den Internetseiten börsennotierter Gesellschaften zugänglich gemacht werden, sind ein Beweis hierfür. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben am 28. November 2007 die Entsprechenserklärung abgegeben. Dazu mussten - obwohl die neue Kodexfassung am 20. Juli 2007, und damit nur wenige Tage vor der Hauptversammlung von Heidelberg veröffentlicht wurde -, nur wenige Vorkehrungen in Form von Anpassungen der Geschäftsordnung getroffen werden. Außerdem wurde der Nominierungsausschuss gebildet. Somit konnte Heidelberg wiederum eine Vollentsprechung für die Vergangenheit erklären beziehungsweise für zukünftige Anwendungsfälle und Ereignisse in Aussicht stellen. Dies gilt auch für zahlreiche Anregungen des Kodex: Heidelberg entspricht den Anregungen in den Ziffern 2.2.4, 2.3.3, 3.7, 3.10, 5.1.2, 5.2, 5.3.2, 5.3.4 und 5.3.5 vollständig. Nur weitgehend entsprochen wird nach wie vor den Anregungen in den Ziffern 3.6 und 6.8: Nicht bei jeder Aufsichtsratssitzung ist eine getrennte Vorbereitung durch Anteilseigner und Arbeitnehmervertreter erforderlich; auch kann angesichts ihrer Vielzahl nicht jede Veröffentlichung der Gesellschaft ins Englische übersetzt werden. Den neuen Anregungen in Ziffer 4.2.3 wird weitestgehend, aber nicht in allen Details entsprochen, was bereits bestehende Vorstandsverträge betrifft. Aus vielerlei Gründen planen wir weiterhin nicht, den Ablauf der gesamten Hauptversammlung über das Internet, wie in Ziffer 2.3.4 angeregt, zugänglich zu machen; die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden wir aber auch in Zukunft via Internet übertragen.
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Stand: Juli 2008
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Heidelberg Nachrichten
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