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Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft geben hiermit folgende Entsprechenserklärung im Sinne von § 161 AktG ab:

Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 24. November 2010 sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz am 2. Juli 2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Em-pfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 im Zeitraum vom 24. November 2010 bis zum 25. November 2011 mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird diesen Empfehlungen auch in Zukunft mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, das dem Vorstand einer börsennotierten Ge-sellschaft angehört, nahm seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung bis zum 23. September 2011 vier Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahr. Seit dem 23. September 2011 nimmt dieses Mitglied drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahr. Darüber hinaus nimmt dieses Mitglied des Aufsichtsrats ein weiteres Aufsichtsratsmandat in einem Aufsichtsgremium einer Gesellschaft mit vergleichbaren Anforderungen im Sinne von Ziffer 5.4.5 des Kodex wahr. Alle diese Mandate hatte das Mitglied bereits zum Zeitpunkt der Änderung des Kodex im Jahr 2010, aber auch schon 2009 inne. Damit wurde und wird der gemäß Ziffer 5.4.5 des Kodex empfohlenen Anzahl von höchstens drei derartigen Mandaten nicht entsprochen. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft sieht hierin jedoch keine Beeinträchtigung der pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung, da dem Aufsichtsratsmitglied ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seines Mandats bei der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft zur Verfügung steht, zumal die Anzahl der Aufsichtsratsmandate am 23. September 2011 bereits reduziert wurde. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, bei zukünftigen Nominierungen von Aufsichtsratsmitgliedern diese Empfehlung zu berücksichtigen.

Von den Empfehlungen in Ziffern 4.1.5, 5.1.2 Satz 2 und 5.4.1 2. Abs. des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 ist die Heidelberger Druckmaschinen AG abgewichen und wird zukünftig auch weiterhin insoweit abweichen, als darin eine angemessene Berücksichtigung oder Beteiligung von Frauen angestrebt werden soll oder vorzusehen ist. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft haben im vergangenen Jahr Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Unternehmen getroffen und der Hauptversammlung die Wahl einer weiteren Frau in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Aufsichtsrat und Vorstand werden sich bei Vorschlägen und Entscheidungen in Personalfragen aber auch zukünftig ausschließlich von der Befähigung und Qualifikation der zur Verfügung stehenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen und dem Geschlecht keine gesonderte oder hervorgehobene Bedeutung beimessen. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern.

Heidelberg, 25. November 2011
 
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
 


Für den Aufsichtsrat: Für den Vorstand:  
Robert J. Koehler
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Bernhard Schreier
Vorsitzender des Vorstands
Dirk Kaliebe
Mitglied des Vorstands

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