Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen
Aktiengesellschaft geben hiermit folgende
Entsprechenserklärung im Sinne von § 161 AktG ab:
Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft hat seit
der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 24. November
2010 sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz am 2. Juli
2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt
gemachten Em-pfehlungen der "Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 im
Zeitraum vom 24. November 2010 bis zum 25. November 2011 mit
folgenden Ausnahmen entsprochen und wird diesen Empfehlungen auch
in Zukunft mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
Ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, das dem
Vorstand einer börsennotierten Ge-sellschaft angehört,
nahm seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung bis zum 23.
September 2011 vier Aufsichtsratsmandate in konzernexternen
börsennotierten Gesellschaften wahr. Seit dem 23. September
2011 nimmt dieses Mitglied drei Aufsichtsratsmandate in
konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahr.
Darüber hinaus nimmt dieses Mitglied des Aufsichtsrats ein
weiteres Aufsichtsratsmandat in einem Aufsichtsgremium einer
Gesellschaft mit vergleichbaren Anforderungen im Sinne von Ziffer
5.4.5 des Kodex wahr. Alle diese Mandate hatte das Mitglied bereits
zum Zeitpunkt der Änderung des Kodex im Jahr 2010, aber auch
schon 2009 inne. Damit wurde und wird der gemäß Ziffer
5.4.5 des Kodex empfohlenen Anzahl von höchstens drei
derartigen Mandaten nicht entsprochen. Die Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft sieht hierin jedoch keine
Beeinträchtigung der pflichtgemäßen
Aufgabenerfüllung, da dem Aufsichtsratsmitglied ausreichend
Zeit zur Wahrnehmung seines Mandats bei der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft zur Verfügung steht, zumal
die Anzahl der Aufsichtsratsmandate am 23. September 2011 bereits
reduziert wurde. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, bei
zukünftigen Nominierungen von Aufsichtsratsmitgliedern diese
Empfehlung zu berücksichtigen.
Von den Empfehlungen in Ziffern 4.1.5, 5.1.2 Satz 2 und 5.4.1
2. Abs. des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 ist die
Heidelberger Druckmaschinen AG abgewichen und wird zukünftig
auch weiterhin insoweit abweichen, als darin eine angemessene
Berücksichtigung oder Beteiligung von Frauen angestrebt werden
soll oder vorzusehen ist. Aufsichtsrat und Vorstand der
Gesellschaft haben im vergangenen Jahr Maßnahmen zur
beruflichen Förderung von Frauen im Unternehmen getroffen und
der Hauptversammlung die Wahl einer weiteren Frau in den
Aufsichtsrat vorgeschlagen. Aufsichtsrat und Vorstand werden sich
bei Vorschlägen und Entscheidungen in Personalfragen aber auch
zukünftig ausschließlich von der Befähigung und
Qualifikation der zur Verfügung stehenden Kandidatinnen und
Kandidaten leiten lassen und dem Geschlecht keine gesonderte oder
hervorgehobene Bedeutung beimessen. Aufsichtsrat und Vorstand
begrüßen ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer
geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung
entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen
fördern.
Heidelberg, 25. November 2011
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
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Für den Aufsichtsrat:
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Für den Vorstand:
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Robert J. Koehler
Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Bernhard Schreier
Vorsitzender des Vorstands |
Dirk Kaliebe
Mitglied des Vorstands |