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Jährliches Dokument gemäß § 10 WpPG

Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz hat jedes börsennotierte Unternehmen mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund

  • der §§ 15, 15a, 26, 30b Abs. 1 und 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, §§ 37v, 37w, 37x, 37y, 37z Abs. 4 des Wertpapierhandelsgesetzes,
  • des § 42 Abs. 1 des Börsengesetzes in Verbindung mit einer Börsenordnung oder
  • der den Nummern 1 bis 3 entsprechenden ausländischen Vorschriften
veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Jahr 2010/2011

In der Zeit vom 01. April 2010 bis zum 16. Juni 2011 (Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2010/2011) hat die Heidelberger Druckmaschinen AG folgende Informationen gemäß § 10 WpPG veröffentlicht:

Stand: Juni 2011

Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Sollten gegebenenfalls einzelne Links oder Pfade nicht funktionieren, können die oben genannten Dokumente und Informationen auf Verlangen auch kostenfrei zugesandt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an:

Heidelberger Druckmaschinen AG
Investor Relations
Robin Karpp
Kurfürstenanlage 52-60
69115 Heidelberg

Tel.: +49 (0)6221 92 60 20
Fax: +49 (0)6221 92 51 89
E-mail: investorrelations@heidelberg.com

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Global, lokal, nah
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An 250 Standorten in 170 Ländern verfügt das Unter-nehmen mit 7.500 Vertriebs-mitarbeitern, davon 4.500 Servicetechniker, über das umfangreichste Vertriebs- und Servicenetz in der Branche. Heidelberg generiert seinen Umsatz zu 85 Prozent durch eigene Vertriebsgesellschaften und erzielt rund 87 Prozent seines Umsatzes im Ausland.

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