Jump to Navigation

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft geben hiermit folgende Entsprechenserklärung im Sinne von § 161 AktG ab:

Die Heidelberger Druckmaschinen AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 25. November 2011 sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz am 2. Juli 2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 im Zeitraum bis zum 14. Juni 2012 und überdies sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz am 15. Juni 2012 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 15. Mai 2012 im Zeitraum vom 15. Juni 2012 bis zum 28. November 2012 mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird diesen Empfehlungen auch in Zukunft mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

Ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, das dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, nahm seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 25. November 2011 drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahr. Darüber hinaus nahm dieses Mitglied des Aufsichtsrats ein weiteres Aufsichtsratsmandat in einem konzernexternen Aufsichtsgremium einer Gesellschaft mit vergleichbaren Anforderungen im Sinne von Ziffer 5.4.5 des Kodex wahr. Alle diese Mandate hatte das Mitglied bereits zum Zeitpunkt der Änderung der für die Anzahl der Mandate maßgeblichen Kodexänderung im Jahr 2010, aber auch schon 2009 inne. Damit wurde und wird der gemäß Ziffer 5.4.5 des Kodex empfohlenen Anzahl von höchstens drei derartigen Mandaten nicht entsprochen. Die Heidelberger Druckmaschinen AG sieht hierin jedoch keine Beeinträchtigung der pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung, da dem Aufsichtsratsmitglied ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seines Mandats bei der Heidelberger Druckmaschinen AG zur Verfügung steht, zumal die Anzahl der Aufsichtsratsmandate am 23. September 2011 bereits reduziert wurde. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, bei zukünftigen Nominierungen von Aufsichtsratsmitgliedern diese Empfehlung zu berücksichtigen.

Von den Empfehlungen in Ziffern 4.1.5, 5.1.2 Satz 2 und 5.4.1 2. Abs. des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und der Fassung vom 15. Mai 2012 ist die Heidelberger Druckmaschinen AG abgewichen und wird zukünftig auch weiterhin insoweit abweichen, als darin eine angemessene Berücksichtigung oder Beteiligung von Frauen angestrebt werden soll oder vorzusehen ist. Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft haben im vergangenen Jahr weitere Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im Unternehmen getroffen. Aufsichtsrat und Vorstand werden sich bei Vorschlägen und Entscheidungen in Personalfragen aber auch zukünftig ausschließlich von der Befähigung und Qualifikation der zur Verfügung stehenden Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen und dem Geschlecht keine gesonderte oder hervorgehobene Bedeutung beimessen. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen auch weiterhin uneingeschränkt alle Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt (Diversity) angemessen fördern.

Heidelberg, 28. November 2012
 
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
 


Für den Aufsichtsrat: Für den Vorstand:  
Robert J. Koehler
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Gerold Linzbach
Vorsitzender des Vorstands
Dirk Kaliebe
Mitglied des Vorstands

Back to top

 Druckversion

 
Global, lokal, nah
Global, lokal, nah

An 250 Standorten in 170 Ländern verfügt das Unter-nehmen mit 7.500 Vertriebs-mitarbeitern, davon 4.500 Servicetechniker, über das umfangreichste Vertriebs- und Servicenetz in der Branche. Heidelberg generiert seinen Umsatz zu 85 Prozent durch eigene Vertriebsgesellschaften und erzielt rund 87 Prozent seines Umsatzes im Ausland.

© Heidelberger Druckmaschinen AG 

   Deutsch|English