Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen
Aktiengesellschaft geben hiermit folgende
Entsprechenserklärung im Sinne von § 161 AktG ab:
Die Heidelberger Druckmaschinen AG hat seit der Abgabe der
letzten Entsprechenserklärung am 25. November 2011
sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz am 2. Juli 2010
im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt
gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 im
Zeitraum bis zum 14. Juni 2012 und überdies sämtlichen,
vom Bundesministerium der Justiz am 15. Juni 2012 im amtlichen Teil
des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der
"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex" in der Fassung vom 15. Mai 2012 im Zeitraum vom 15.
Juni 2012 bis zum 28. November 2012 mit folgenden Ausnahmen
entsprochen und wird diesen Empfehlungen auch in Zukunft mit
folgenden Ausnahmen entsprechen:
Ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, das dem
Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört,
nahm seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 25.
November 2011 drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen
börsennotierten Gesellschaften wahr. Darüber hinaus nahm
dieses Mitglied des Aufsichtsrats ein weiteres Aufsichtsratsmandat
in einem konzernexternen Aufsichtsgremium einer Gesellschaft mit
vergleichbaren Anforderungen im Sinne von Ziffer 5.4.5 des Kodex
wahr. Alle diese Mandate hatte das Mitglied bereits zum Zeitpunkt
der Änderung der für die Anzahl der Mandate
maßgeblichen Kodexänderung im Jahr 2010, aber auch schon
2009 inne. Damit wurde und wird der gemäß Ziffer 5.4.5
des Kodex empfohlenen Anzahl von höchstens drei derartigen
Mandaten nicht entsprochen. Die Heidelberger Druckmaschinen AG
sieht hierin jedoch keine Beeinträchtigung der
pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung, da dem
Aufsichtsratsmitglied ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seines
Mandats bei der Heidelberger Druckmaschinen AG zur Verfügung
steht, zumal die Anzahl der Aufsichtsratsmandate am 23. September
2011 bereits reduziert wurde. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, bei
zukünftigen Nominierungen von Aufsichtsratsmitgliedern diese
Empfehlung zu berücksichtigen.
Von den Empfehlungen in Ziffern 4.1.5, 5.1.2 Satz 2 und 5.4.1
2. Abs. des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und der Fassung
vom 15. Mai 2012 ist die Heidelberger Druckmaschinen AG abgewichen
und wird zukünftig auch weiterhin insoweit abweichen, als
darin eine angemessene Berücksichtigung oder Beteiligung von
Frauen angestrebt werden soll oder vorzusehen ist. Aufsichtsrat und
Vorstand der Gesellschaft haben im vergangenen Jahr weitere
Maßnahmen zur beruflichen Förderung von Frauen im
Unternehmen getroffen. Aufsichtsrat und Vorstand werden sich bei
Vorschlägen und Entscheidungen in Personalfragen aber auch
zukünftig ausschließlich von der Befähigung und
Qualifikation der zur Verfügung stehenden Kandidatinnen und
Kandidaten leiten lassen und dem Geschlecht keine gesonderte oder
hervorgehobene Bedeutung beimessen. Aufsichtsrat und Vorstand
begrüßen auch weiterhin uneingeschränkt alle
Bestrebungen, die einer geschlechtlichen wie auch jeder anderen
Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt
(Diversity) angemessen fördern.
Heidelberg, 28. November 2012
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
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Für den Aufsichtsrat:
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Für den Vorstand:
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Robert J. Koehler
Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Dr. Gerold Linzbach
Vorsitzender des Vorstands |
Dirk Kaliebe
Mitglied des Vorstands |